Infinity Tattoo
Hauptstrasse 23
4142 Münchenstein, Basel-Landschaft
Schweiz
Stand: 01.01.2026
§1 Geltungsbereich und Verbindlichkeit
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Infinity Tattoo, insbesondere Tätowierungen, Nacharbeiten, Laserbehandlungen (Tattooentfernung mittels Picolaser), Beratungen sowie Nebenleistungen.
- Mit Terminvereinbarung oder Inanspruchnahme einer Leistung erklärt sich die Kundin / der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.
- Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt mit Terminbestätigung durch Infinity Tattoo zustande.
- Angebote sind freibleibend.
- Infinity Tattoo ist berechtigt, Behandlungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Preise, Anzahlungen und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
- Infinity Tattoo ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen.
- Anzahlungen dienen als Sicherstellung des Termins und werden bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
- Der vollständige Betrag ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht.
§4 Terminabsagen / Ausfallentschädigung
- Termine sind verbindlich.
- Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
- Lasertermine, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden mit 50 % des vereinbarten Behandlungspreises in Rechnung gestellt.
- Bei Nichterscheinen ohne Absage werden ebenfalls 50 % des vereinbarten Preises geschuldet.
- Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
§5 Eigenverantwortung und Gesundheitsangaben
- Die Kundschaft ist verpflichtet, sämtliche gesundheitsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss offenzulegen.
- Unterlassene oder falsche Angaben schliessen jede Haftung von Infinity Tattoo aus.
- Die Kundschaft bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass keine bekannten medizinischen Kontraindikationen bestehen.
- Die Verantwortung für die eigene gesundheitliche Eignung zur Durchführung der Behandlung liegt bei der Kundschaft.
und Titelstile einzurichten, gehen Sie zu Website-Design.
§6 Tätowierungen – Risikoanerkennung
- Jede Tätowierung stellt einen Eingriff in die Haut dar und birgt Risiken.
- Die Kundschaft bestätigt ausdrücklich, über folgende Risiken informiert worden zu sein:
- Schmerzen
- Schwellungen
- Entzündungen
- Narbenbildung
- Blowouts
- Pigmentveränderungen
- Allergische Reaktionen
- Unregelmässige Heilungsverläufe
- Das Motiv, Grösse, Farbe und Platzierung werden vor Beginn freigegeben.
- Nach Freigabe trägt die Kundschaft die volle Verantwortung für Design und Positionierung.
§7 Laserbehandlung (Tattooentfernung mittels Picolaser)
- Die Behandlung erfolgt mit einem Picolaser-Gerät gemäss den gesetzlichen Vorgaben des NiSG und der V-NiSSG.
- Die behandelnde Person verfügt über den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis (V-NiSSG).
- Eine vollständige Entfernung kann nicht garantiert werden.
- Der Behandlungserfolg hängt von individuellen Faktoren ab, insbesondere:
- Hauttyp
- Farbpigmente
- Alter und Tiefe des Tattoos
- Stoffwechsel
- Nachsorgeverhalten
- Es können auftreten:
- Blasenbildung
- Krustenbildung
- Hypo- oder Hyperpigmentierung
- Narben
- Paradoxe Verdunkelung
- Unvollständige Entfernung
- Mehrere Sitzungen sind in der Regel erforderlich.
- Ein bestimmtes ästhetisches Ergebnis wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§8 Nachsorge und Mitwirkungspflicht
- Die Kundschaft verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der Pflegeanweisungen.
- Bei Nichteinhaltung entfällt jede Haftung.
- Heilungsverläufe liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Studios.
§9 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
- Infinity Tattoo haftet ausschliesslich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen.
- Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Eine Haftung für ästhetische Erwartungen oder subjektive Unzufriedenheit ist ausgeschlossen.
- Es wird insbesondere keine Haftung übernommen für:
- Blowouts
- Farbveränderungen
- Heilungsstörungen
- Narbenbildung
- Allergische Reaktionen
- Infektionen infolge unsachgemässer Pflege
- Nicht-Erreichen des gewünschten Ergebnisses
- Mehrfachbehandlungen bei Laserentfernung
- Verschmutzte oder beschädigte Kleidung
- Beschädigte persönliche Gegenstände
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den tatsächlich bezahlten Behandlungspreis begrenzt.
- Die zwingende Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt vorbehalten.
§10 Kleidung und persönliche Gegenstände
Die Kundschaft trägt das alleinige Risiko für getragene Kleidung sowie mitgebrachte Gegenstände.
Infinity Tattoo übernimmt keinerlei Haftung für Verschmutzungen oder Beschädigungen.
§11 Minderjährige
Behandlungen bei Minderjährigen erfolgen ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und nur mit schriftlicher Zustimmung aller Erziehungsberechtigten.
§12 Urheberrecht
Sämtliche Designs und Entwürfe bleiben geistiges Eigentum von Infinity Tattoo bzw. des jeweiligen Künstlers.
Eine Weiterverwendung, Reproduktion oder gewerbliche Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
§13 Bildmaterial
Infinity Tattoo ist berechtigt, Arbeiten zu dokumentieren und für Marketingzwecke zu verwenden, sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Widerspruch erfolgt.
§14 Verjährung von Ansprüchen
Allfällige Ansprüche gegen Infinity Tattoo verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung.
§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von Infinity Tattoo in Basel-Landschaft, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.